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[2025] Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV, AGIS, Acon-trol, GIS, HODUFLU, E-Mapis, Agate, IAM-System, ASTAT)

Themenbereich/Thématique: Volkswirtschaft - Arbeit / Économie publique – Travail

Abkürzung/Acronyme: ISLV (AGIS, Acontrol, GIS, HODUFLU, E-Mapis, Agate, IAM-System, ASTAT)

Zweck des Systems/But du système: Die Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft dienen unterschiedlichen Zwecken gemäss Art. 2-6 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft. Das zentrale System ist AGIS.

Rechtliche Grundlage Bund/Bases légales fédérales: Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) vom 23. Oktober 2013 (SR 919.117.71)

Ordonnance sur les systèmes d’information dans le domaine de l’agriculture (OSIAgr) du 23 octobre 2013 (RS 919.117.71)

Rechtliche Grundlage Kantone/Bases légales cantonales:

Inhalte/Daten/Contenu/Données: Die Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft enthalten unterschiedliche Daten gemäss Art. 2-6 Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft. Siehe dazu v.a. auch die Anhänge 1-4. Das zentrale System ist AGIS mit Betriebs- und Strukturdaten sowie Daten zu Direktzahlungen.

Aufgaben Bund/Tâches fédérales: Entwicklung (in Zusammenarbeit mit den Kantonen) der Informationssysteme. Betrieb durch BIT und andere Bundesämter. Sicherung der Datenqualität

Aufgaben Kantone/Tâches cantonales: Datenerfassung in sämtlichen Systemen mit wenigen Ausnahmen und regelmässige Übermittlung in die zentralen Systeme

Laufzeit/Durée: ?

Vorgängersystem/Système précédent: ?

Verantwortliches Organ/Zuständige Stelle/Organisme responsable/Autorité compétente: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)

Systembetreiber: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)

Aktenführung (Datenlieferanten)/Tenue du dossier/registre (proposant): Diverse kantonale Ämter

Nutzer: Weitere Bundesstellen: Bundesamt für Statistik (BFS), Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), Institut für Virologie und Immunologie, Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), Schweizerisches Heilmittelinstitut, Schweizerische Akkreditierungsstelle (Art. 5 ISLV)

Datenhoheit/Souveraineté des données:

Bestimmung betreffend Aufbewahrung/Dispositions concernant la conservation: mindestes 5 Jahre, besonders schützenswerte  Daten höchstens 16 Jahre, andere Daten höchstens 30 Jahre (Art. 28 ISLV)

Bestimmung betreffend Archivierung/Dispositions concernant l'archivage: Die Daten müssen vor der Vernichtung dem Bundesarchiv angeboten werden, wenn das BLW nicht selber für die Archivierung zuständig ist (Art. 28 Abs. 5 ISLV)

Bundesgesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz, BGA) vom 26. Juni 1998 (SR 152.1)

Bewertungsentscheid Bundesarchiv/Décision d'évaluation des Archives fédérales:  Archivierung gemäss prospektive Bewertung zum OS BLW 2010 (Aktualisierung 2022-1)

Bewertungsentscheid BAR zum OS BLW vom 06.02.2023:
archivwürdig sind die Inhalte der Informationssysteme AGIS (Agrarpolitische Daten verwalten und bereitstellen) sowie HODUFLU (Verwaltung Hofdünger / Recyclingdünger). Die entsprechenden Daten sind eine wichtige Grundlage für Oberkontrolle, Auswertung und Weiterentwicklung der Agrarpolitik.

Demgegenüber sind die Inhalte des Informationssystems BI ASTAT nicht archivwürdig. Es handelt sich hier um eine Abfragetool, das auf die Daten verschiedener IT-Systeme (u.a. Acontrol, Hoduflu) zurückgreift.

Die Inhalte des GIS BLW werden ebenfalls als nicht archivwürdig eingestuft, da die entsprechenden Geodaten von swisstopo bewirtschaftet bzw. zur Verfügung gestellt werden.

Die Daten des Informationssystems Acontrol werden lediglich mitbenutzt und sind somit aus Sicht des BLW nicht archivwürdig.

Ebenfalls nicht zu archivieren sind die Inhalte der Informationssysteme BBS, AGATE und MAF.

Ergänzend dazu sieht das BAR aufgrund ihres Nutzens für die Forschung die Archivierung des Masterdatenkonzepts (Agrarsektorenadministration Lebensmittelkette-Sicherheit), die vom BLW erarbeiteten Statistiken (u.a. zu Obstanlagen Schweiz, Weinwirtschaft, Ursprungsbezeichnungen, usw.) vor.

Archivwürdig ist ebenfalls die Bearbeitung von Unterstützungsfällen (Strukturverbesserungen).

Die Inhalte des Informationssystems eMapis (Unterstützungsfälle) sind jedoch nicht archivwürdig, da die relevanten Inhalte ebenfalls im GEVER-System des BLW nachgewiesen und dort archivwürdig bewertet sind.

Bewertungsentscheide Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Bemerkungen/Remarques: 

Gemäss BLW sind nun mit Ausnahme von DB MARS (s. Bewertungsentscheid vom 06.02.2023, Kap. 4.2 bzw. 5.2) alle derzeit aktiven FA BLW vollständig bewertet bzw. im Kontext (Mischablagen).