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Informationssystem Innere Sicherheit (ISIS) / Système d'information pour la sécurité intérieure

Themenbereich/Thématique: Sicherheit / Sécurité

Abkürzung/Acronyme: ISIS

Zweck des Systems/But du système: Dient der Recherche und Analyse der erfassten Daten, zur Erstellung von Lageberichten, der Erledigung von administrativen Aufgaben, der Ablage und Verwaltung von Akten, zur Dokumentation sowie zur Geschäftsabwicklung im Bereich Innere Sicherheit.

Subsysteme:

ISIS00 Allgemein (Auftragsverwaltung, Statistik etc.)

ISIS01 Staatsschutz

ISIS02 Verwaltung

ISIS05 News

ISIS06 Personensicherheitsprüfung

ISIS07 Sicherheitspolitik

Rechtliche Grundlage Bund/Bases légales fédérales: Verordnung über die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes vom 8. Oktober 2014, Verordnung des VBS über die Datenfelder und die Zugriffsrechte in den Informationssystemen ISAS und ISIS vom 27. Juli 2015

[aufgehoben durch Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) vom 16. August 2017 (SR 121.2)]

Ordonnance sur les systèmes d’information du Service de renseignement de la Confédération du 8 octobre 2014, Ordonnance du DDPS sur les champs de données et les droits d’accès aux systèmes d’information ISAS et ISIS du 27 juillet 2015

Rechtliche Grundlage Kantone/Bases légales cantonales:

Inhalte/Daten/Contenu/Données:

  • personen- und ereignisbezogene Informationen aus der präventiven Staatsschutztätigkeit,
  • personen- und ereignisbezogene Informationen aus dem Bereich der verwaltungspolizeilichen Zentralstellen des Bundesamtes für Polizei,
  • dokumentarische Informationen aus der präventiven Staatsschutztätigkeit sowie Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen,
  • ereignisbezogene Informationen aus ausgewählten Fahndungsprogrammen,
  • Informationen, die für die Geschäftskontrolle notwendig sind;
  • staatsschutzrelevante Pressemeldungen aus dem Internet,
  • personen-, ereignis- und sachbezogene Informationen des Bundeslagezentrums,
  • staatsschutzrelevante Presseagenturmeldungen,
  • vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) täglich erstellte Presseauswertungen,
  • Informationen, die für die Geschäftskontrolle im Bereich Personensicherheitsprüfungen notwendig sind,
  • sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen zu Militär, Wirtschaft,
  • Ressourcen, internationaler Politik und Strategie,
  • personenbezogene Informationen zu Grenzübertritten von ausländischen Staatsangehörigen bestimmter Länder

Aufgaben Bund/Tâches fédérales: Beschaffung, Auswertung und Darstellung sicherheitspolitisch bedeutsamer Informationen über das In- und Ausland zur Wahrung der inneren Sicherheit. ISIS dient dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zur Recherche und Analyse der erfassten Daten, zur Erstellung von Lageberichten, der Erledigung von administrativen Aufgaben, der Ablage und Verwaltung von Akten, zur Dokumentation sowie zur Geschäftsabwicklung.

Aufgaben Kantone/Tâches cantonales:

Laufzeit/Durée: 1995-

Vorgängersystem/Système précédent: (Bezeichnung bis 2004: Informatisiertes Staatsschutz-Informationssystem)

Verantwortliches Organ/Zuständige Stelle/Organisme responsable/Autorité compétente: Nachrichtendienst des Bundes (NDB)

Systembetreiber:

Aktenführung (Datenlieferanten)/Tenue du dossier/registre (proposant): ?

Nutzer (zusätzliche Nutzer)/Utilisateurs (autres utilisateurs): Abfrageberechtigungen: kantonalen Organe zur Wahrung der inneren Sicherheit, Bundessicherheitsdienst (BSD), Bundeskriminalpolizei (BKP), Bundesamt für Polizei (fedpol), Personensicherheitsprüfung beim Bund

Datenhoheit/Souveraineté des données:

Bestimmung betreffend Aufbewahrung/Dispositions concernant la conservation: ISIS: Für die Daten in ISIS gelten die folgenden maximalen Aufbewahrungsdauern: a. für präventive Daten: 15 Jahre;

b. für Daten laufender präventiver Fahndungsprogramme: 20 Jahre;

c. für Daten über Einreiseverbote: bis 10 Jahre nach deren Ablauf;

d. für Daten aus Personensicherheitsprüfungen: 10 Jahre; e. für Daten aus der Korrespondenz mit Amtsstellen: 30 Jahre;

f. für Daten aus der Korrespondenz mit Privaten: 10 Jahre;

g. für Daten der Datenbanken DO, NEWS, IPIS, Infopress und ISIS-Info: 45 Jahre;

h. für Daten der ELD: 3 Jahre;

i. für Daten des Informatikmoduls P4: 5 Jahre.

Die kantonalen Organe zur Wahrung der inneren Sicherheit dür-fen die im Rahmen ihrer Staatsschutztätigkeit für den Bund ange-legten Daten und Akten längstens 5 Jahre aufbewahren.

Bestimmung betreffend Archivierung/Dispositions concernant l'archivage: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bietet nicht mehr benötigte oder zur Vernichtung bestimmte Daten und Akten dem Bundesarchiv zur Archivierung an.

Er bietet die aus dem direkten Verkehr mit ausländischen Sicher-heitsdiensten und aus der operativen Beschaffung stammenden klassifizierten Daten und Akten nicht zur Archivierung an. Er be-wahrt diese in Absprache mit dem Bundesarchiv intern auf und vernichtet sie nach 45 Jahren. Er vernichtet die vom Bundesarchiv als nicht archivwürdig be-zeichneten Daten des Archivierungsmoduls sowie die dazugehö-rigen Akten. Vorbehalten bleiben weitere gesetzliche Bestim-mungen über die Datenvernichtung Bundesgesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz, BGA) vom 26. Juni 1998 (SR 152.1)

Bewertungsentscheid Bundesarchiv/Décision d'évaluation des Archives fédérales: Archivierung der Daten aus ISIS in Auswahl (Selektion, Sampling)

Archivwürdig sind ISIS01 (ohne Auftragsverwaltung) und ISIS02 Verwaltung.

In Auswahl archivwürdig ist ISIS05 (Sampling Presseauswertungen & Agenturmeldungen sowie Selektion Anleitungen & Handbücher).

Nicht archivwürdig sind ISIS00, ISIS06 und ISIS07 (da leer oder in anderen Systemen vorhanden).

Bewertungsentscheid BAR vom 20.10.2011

Bemerkungen: Im aktuellen Erlass VIS-NDB fehlen Regelungen zu ISIS --> Abklärungen betr. Nachfolgersystem pendent