[StATG, StAGR, StAI]
Das Original einer öffentlichen Urkunde soll künftig auch in elektronischer Form erstellt werden können. Zu deren sicheren und langfristigen Aufbewahrung soll zudem ein zentrales elektronisches Urkundenregister geschaffen werden. Der Gesetzgebungsprozess wurde im Frühjahr 2023 abgeschlossen. Im Rahmen der Umsetzung klärt die KOST zusammen mit den beteiligten Archiven und dem Bundesamt für Justiz ab, wie die Staatsarchive die archivischen Belange in die auszuarbeitenden Spezifikationen des System einbringen können.